Da die Bezeichnung "Sachverständiger" und "Gutachter" eine nicht geschützte Berufsbezeichnung ist, ist es wichtig zertifizierte Sachverständiger für Aufträge anzufragen, da diese eine geprüfte Expertise in den jeweiligen Bereichen besitzen und viele Weiterbildungen, sowie jahrelange Erfahrung haben. Deshalb sind meine Zertifikate nach DIN EN ISO geprüft und in meiner Visitenkarte mit den zuständigen Bereichen aufgelistet. Die Bezeichnung Gutachter oder Sachverständiger z.B. für Schimmelpilz spielt keine Rolle. Beide Begriffe bedeuten das Gleiche. Sie haben sich nur im allgemeinen Sprachgebrauch unterschiedlich stark etabliert. Während Privatleute in der Regel vom Gutachter reden, geht es bei Gerichten um den Sachverständigen für Schimmelschäden.
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